Der deutsche Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, die Emissionen im Verkehrssektor drastisch zu senken. Seit 2015 bietet die Regierung Unternehmen, die Chemikalien auf den Markt bringen, einen Preis für die Reduzierung von Treibhausgasen, die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Der Strom, der in Elektrofahrzeugen verbraucht wird, kann zur Erfüllung der THG-Anforderungen verwendet werden. Auf diese Weise wird Geld von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Brennstoffe übertragen.
Für Ihre Registrierung benötigen wir lediglich Ihren vollständigen Namen, Ihre E-Mail-Adresse und ein von Ihnen vergebenes Passwort. In Ihrem Profil können Sie dann später ein Foto oder einen Scan Ihrer aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I für Ihr batterieelektrisches Fahrzeug hochladen oder uns diese direkt per Mail zukommen lassen. Ihre Bankverbindung benötigen wir nur für die Überweisung Ihrer Zahlung, Sie können diese also gerne bei der Registrierung weglassen.
Ja, Sie können sich bei uns anmelden und die gleichen Vorteile wie ein privater Eigentümer nutzen. Nutzen Sie dazu die Registrierungsfunktion für Unternehmen.
Um unseren Service zu nutzen, müssen Sie der Eigentümer des Fahrzeugs sein. Die ist normalerweise auch bei Leasing der Fall, da der Leasingnehmer als Eigentümer des Fahrzeugs eingetragen wird. Theoretisch kann es aber auch der Leasinggeber sein. Leider handhabt dies jede Leasinggesellschaft anders. Am besten werfen Sie einen Blick in Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein), um zu sehen, wer dort eingetragen ist. Laden Sie einfach eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins hoch, um davon zu profitieren.
Leider können nur der Besitzer eines rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugs von dem gesetzlichen Rahmen profitieren. Sobald Sie also ein reines E-Auto haben, können Sie es gerne bei uns anmelden.
Ja, solange dein Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist, ist dies kein Problem.
Das ist natürlich kein Problem. Sie müssen und lediglich die entsprechenden Halter mitteilen.
Nein! Wir arbeiten beim Umweltbundesamt mit einer Schätzung der Emissionen, die Sie eingespart haben. Wir müssen nicht wissen, wie viel Strom Sie genau verbraucht haben oder wie viele Kilometer Sie gefahren sind. Auch benötigen Sie keine eigne Ladestation! Zu Hause zu laden, ist nicht notwendig, um unseren Service zu nutzen. Allerdings muss theoretisch eine Ladestation vorhanden sein, das kann aber auch eine normale Steckdose sein. Die tatsächliche Nutzung dieser zum Laden spielt dabei keine Rolle.
Wir verstehen uns als Servicedienstleister, welcher E-Auto Halter mit Unternehmen zusammenbringt. Wir nutzen Ihre eingesparten Emissionen und verkaufen diese gebündelt. Abhängig von Ihrem gewählten Auszahlungsmodell behalten wir uns entweder einen prozentualen Anteil an dem erwirtschafteten Profit oder zahlen einen fixen Betrag für die Emissionen aus.
Ja! Sie können unseren Dienst auch mit Ihrem Neuwagen nutzen. Das Datum der Fahrzeugzulassung spielt dabei keine Rolle.
Der Stichtag der Auszahlung ist beginnend mit 2022 ende Januar, da dann die gesparten Emissionen eingereicht werden können. Dann können Sie auch mit einer zügigen Auszahlung rechnen.
Ja, Ihre hochgeladenen Dokumente und Daten sind sicher. Alle Ihre Dokumente und Ihr Datenverkehr werden nach den höchsten Standards verschlüsselt und auf Servern in Deutschland gespeichert. Wir verwenden Ihre Fahrzeugdokumente und Informationen, um Ihre Emissionseinsparungen zu bescheinigen und Ihnen das bestmögliche Angebot zu unterbreiten. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.